Historisches Urteil für Millionen Puten
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Deutschlands Puten haben ein Recht auf Bewegung
Beitrag von Anne
29.04.2026 — Lesezeit: 5 min

Es begann 2015 mit einem Video. Drei Personen filmten in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall, einer ganz typischen Anlage, die es in Deutschland hundertfach gibt. Was sie dokumentierten, war kein Ausnahmefall und kein schwarzes Schaf der Branche, sondern der branchenübliche Standard. Zwei Jahre später beantragte der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. beim zuständigen Veterinäramt, gegen den Betrieb vorzugehen. Das Amt lehnte ab. Also klagte der Verein mit finanzieller Unterstützung der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt und löste damit einen fast zehnjährigen Rechtsstreit aus, der am 23. April 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein vorläufiges Ende fand.
Das Urteil ist eindeutig. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Haltungsbedingungen eines Putenmastbetriebs in Ilshofen nicht mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar sind1. Und weil die Verhältnisse in diesem Betrieb exemplarisch für die gesamte Branche sind, hat das Urteil eine Tragweite, die weit über Schwäbisch Hall hinausgeht. Genau deshalb hat es Strahlkraft auf die gesamte Branche und die rund 36 Millionen Puten, die jährlich in Deutschland gemästet werden.
4 Strohballen für mehr als 5.000 Tiere – das passiert in den Putenställen
Wenn man verstehen möchte, warum dieses Urteil so bedeutsam ist, muss man sich zunächst anschauen, was Putenmast in Deutschland bedeutet. Der Betrieb in Ilshofen hält pro Durchgang mehr als 5.000 Tiere in zwei kahlen, nicht unterteilten Hallen. Außer Fress- und Tränknäpfen gab es vier Strohballen. Das war es auch schon. Erhöhte Schlaf- und Ruheplätze, auf die Puten von Natur aus angewiesen sind, fehlten vollständig. Vier Strohballen für mehr als 5.000 Tiere, die in Freiheit klettern, scharren und zum Schlafen auf die unteren Äste von Bäumen klettern (man nennt das "aufbaumen") würden. Das fühlt sich nicht wie Nachlässigkeit an, sondern eher wie pure Absicht.
Hinzu kommt, dass die meisten dieser Tiere für das, was Menschen mit ihnen machen, gar nicht gebaut sind. Mastputen werden seit Jahrzehnten züchterisch auf hohe tägliche Gewichtszunahmen und eine übergroße Brustmuskulatur selektiert. Putenhähne erreichen durchschnittlich 21 kg in 145 Tagen, Putenhennen 10,8 kg in 111 Tagen. Mehr als ein Drittel des Gewichts macht allein das Brustfleisch aus2. Das ist dreimal so schwer wie ein Wildputer. Diese extremen Wachstumsraten haben teilweise schwerwiegende gesundheitliche Folgen, denn Skelett und innere Organe können mit dem rasanten Muskelwachstum nicht Schritt halten. Zu den bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören vor allem plötzlicher Herztod, Bauchwassersucht und Aortenrupturen. Zum Ende der Mast hin können sich die schwergewichtigen Hybridputen nicht mehr aufrecht halten3.
Diese Form der Zucht ist seit vielen Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Kritik. Der Begriff "Qualzucht" ist im Tierschutzgesetz verankert und die vorherrschende Hybridlinie B.U.T. 6 entspricht diesem Begriff nach Einschätzung vieler Fachleute in jeder Hinsicht.
Der lange Weg durch die gerichtlichen Instanzen
Die juristische Geschichte der Putenklage zeigt deutlich, wie schwer es ist, Tierrechte vor Gericht durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Putenklage im Oktober 2018 wegen Unzulässigkeit ab. Und zwar rein formal und nicht inhaltlich. Nach Zulassung der Berufung gelangte der Fall vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, der im März 2024 ein wegweisendes Urteil sprach. Das Gericht stellte fest, dass die Haltungsbedingungen in dem fraglichen Betrieb tierschutzwidrig sind, und verpflichtete das zuständige Veterinäramt, die Putenhaltung neu zu bewerten und Verbesserungen anzuordnen. Mögliche Maßnahmen, die das Gericht nannte, sind die deutliche Reduzierung der Besatzdichte und der Herdengröße sowie Maßnahmen zur Strukturierung des Stalles4. Ob das die Wirtschaftlichkeit der Putenmast beeinflusse, sei dabei laut Gericht nicht entscheidend. Diese Aussage sollten wir uns merken.
Da alle drei Beteiligten Revision beantragten, landete der Fall schließlich in Leipzig. Verhandelt wurde in letzter Instanz. So weit hat es eine tierschutzrechtliche Verbandsklage in Deutschland bislang noch nie geschafft. Das Bundesverwaltungsgericht beantwortete nun die eigentliche Grundsatzfrage: Dürfen Behörden auch ohne eine spezifische Verordnung für Puten strengere Anforderungen durchsetzen? Die Antwort ist ja. Das Gericht machte unmissverständlich klar, dass das Fehlen spezifischer Detailregelungen Veterinärämter nicht davon entbindet, das allgemeine Tierschutzgesetz konsequent durchzusetzen. Sie sind befugt (und verpflichtet), von Betrieben mehr zu verlangen, als die Branche sich selbst abverlangt.
"Heute ist ein sehr guter Tag für den Tierschutz. Das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzrecht",
so Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, nach der Verkündung des Urteils.
Ein gesetzliches Vakuum, das kein Zufall ist
Dass es bislang keine eigene Verordnung für Puten gab, ist eine politische Entscheidung, oder noch deutlicher: eine politische Unterlassung.
"Fehlende Verordnungen dürfen kein Freibrief für tierschutzwidrige Zustände sein",
sagte Sylvi Paulick, Syndikusrechtsanwältin der Albert Schweitzer Stiftung, schon vor der Verhandlung in Leipzig. Die Haltung und der Schutz von Mastputen sind in Deutschland, abgesehen von den allgemeinen Vorgaben im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, nicht speziell gesetzlich geregelt. Auf nationaler Ebene wurden lediglich im April 2013 auf Basis einer älteren Eckwertevereinbarung aus dem Jahr 1999 die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" verabschiedet. Freiwillig. Eine Vereinbarung, auf die sich die Industrie selbst geeinigt hat und die das Bundesverwaltungsgericht nun, wie schon der VGH Mannheim zuvor, als vollkommen ungeeignet bewertete, um die Grundbedürfnisse der Tiere zu erfüllen.
Während die Politik jahrzehntelang wegschaute, hat die Wissenschaft längst geliefert. Im Februar 2026 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre umfassende "Scientific Opinion" zur Putenhaltung5. Die EFSA identifizierte 19 zentrale Punkte, die das Wohlbefinden von Puten beeinträchtigen können, darunter Bewegungseinschränkungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Haut- und Gewebeschäden sowie Stress durch Hitze oder Kälte.
Die Behörde empfiehlt eine drastische Reduktion der Besatzdichte: Im Vergleich zu den Minimalvorgaben, die sich die Branche in Deutschland in ihrer freiwilligen Vereinbarung auferlegt hat, hätten Hennen und Hähne am Ende der Mast nach den EFSA-Empfehlungen mehr als doppelt so viel Platz. Außerdem sprach sich die Behörde für ein Ende des routinemäßigen Schnabelkürzens aus, einer Praxis, die überhaupt erst notwendig wird, weil die Tiere unter den herrschenden Bedingungen so gestresst sind, dass sie einander verletzen. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentierte das BVerwG-Urteil entsprechend klar6:
"Die sogenannten freiwilligen Eckwerte zur Putenhaltung sind nichts anderes als ein Feigenblatt für systematisches Tierleid. Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken. Dieses Urteil verpflichtet zum Handeln. Sofort und konsequent",
So soll es mit der Putenhaltung in Deutschland weitergehen
Hier noch mal als Klarstellung: Das Bundesverwaltungsgericht hat kein Haltungsverbot für den betroffenen Betrieb ausgesprochen. Der klagende Tierrechtsverein hat sein wesentlichstes Ziel damit nicht erreicht7. Das ist ein reales Limit des Urteils, aber es ändert nichts an seiner grundsätzlichen Bedeutung. Behörden können nun nicht mehr die Augen schließen und auf fehlende Verordnungen verweisen. Sie müssen handeln.
Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, macht deutlich, was jetzt folgen muss:
"Jetzt muss das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich konkrete Vorgaben entwickeln, die weit über das hinausgehen, was wir aus den bundeseinheitlichen Eckwerten und Haltungsform 2 kennen. Dafür sind starke bundeseinheitliche Rechtsvorgaben zur Putenhaltung durch eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen",
Mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer liegt der Ball jetzt eindeutig auf der politischen Seite.
Zehn Jahre. Ein Betrieb, der eine ganze Indstrie steht. Ein Urteil, das eigentlich längst fällig gewesen wäre und das dennoch erst der Anfang sein kann. Puten haben Grundbedürfnisse: aufzubaumen, zu scharren, sich zu bewegen statt ihre Artgenossen aus nackter Panik anzugreifen. Das ist keine radikale Forderung. Das ist Tierrecht und das sollte selbstverständlich sein.
Footnotes
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: "Bundesverwaltungsgericht - Durchbruch für Millionen Puten", April 2026 ↩
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Thieme Veterinär: "Qualzucht - Mastputen: Viele Muskeln, aber Bewegung ist nicht möglich" ↩
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: "Gängige Putenhaltung ist tierschutzwidrig - Urteilsbegründung VGH Mannheim", April 2026 ↩
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EFSA Journal 2026: "Welfare assessment of turkeys (Meleagris gallopavo gallopavo) on Farm" ↩
-
Deutscher Tierschutzbund: "Wegweisendes Urteil zur Putenhaltung", April 2026 ↩
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Verband Deutscher Putenerzeuger e.V. via finanznachrichten.de: "VDP fordert EU-einheitliche Standards", April 2026 ↩



