Warum Rinder aus der Anbindehaltung befreit werden müssen
Tierrechtsorganisation zeigt das Leid der Kühe
Wer sich häufiger mit Tierschutz beschäftigt, weiß: Das Bild der glücklichen Kühe auf üppigen Blumenwiesen gibt es hauptsächlich in der Werbung und damit auch in unseren Köpfen. Anbindehaltung im Stall ist hingegen nach wie vor eine häufige Praxis. Diese gehört längst verboten, findet die Albert Schweitzer Stiftung.
Insgesamt hatten im Jahr 2019 lediglich 31 der Rinder Weidegang. Diese Zahl geht aus der Landwirtschaftszählung1 hervor, die das Statistische Bundesamt 2020 herausgab. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese 31 Prozent der Tiere ein harmonisches Leben führen. Laut Albert Schweitzer Stiftung können selbst die Rinder, die zeitweise auf eine Weide oder in einen Auslauf dürfen, über Stunden, Tage, Monate oder sogar Jahre im Stall angebunden sein. Zudem bedeutet der Begriff "Auslauf" nicht, dass es sich dabei auch um eine grüne, saftige Wiese handeln muss. Doch das ist ein anderes Thema. In diesem Artikel geht es um die Anbindehaltung. Die, da sind sich Tierrechtsaktivist*innen und Tierschützer*innen weltweit einig, rückständigste Form der Haltung.
Bei den Tieren sorgt sie für psychisches und physisches Leid. Daher sollte sie schon lange der Vergangenheit angehören. Das findet auch die Organisation Expertise for Animals. Sie gab vor ein paar Tagen ein Whitepaper2 zu diesem Thema heraus. Darin belegen Expert*innen das Leid der dauerhaft oder zeitweise angebundenen Rinder wissenschaftlich. Hinzugefügt haben sie ihrer Veröffentlichung eine tierethische Einschätzung der Anbindehaltung und Informationen zur öffentlichen Debatte um die Thematik in der Schweiz und Österreich.
Anbindehaltung aus der Sicht des Tierrechts
Die Albert Schweitzer Stiftung postete auf ihrem Tierrechtsblog eine Einschätzung des PDFs – inklusive zahlreicher Fakten rund um die Anbindehaltung in Deutschland und der EU.
Hinter dem Begriff Anbindehaltung steckt genau das, was man sich darunter vorstellt: Rinder werden mittels Ketten, Gurten oder Stangen (auch "Rahmen" genannt) im Stall fixiert. Damit schränken die Halter⋆innen ihren Bewegungsradius auf ein bis zwei Schritte ein. Die Tiere können sich nicht mal mehr umdrehen. Das Ergebnis davon ist, dass sie dazu gezwungen sind, permanent an einer Stelle stehen- oder liegenzubleiben. Das belastet nicht nur die Gelenke und den gesamten Körper, sondern auch die Psyche stark.
Unterschiedliche Arten von Anbindeständen
Man unterscheidet die Anbindestände nach ihrer Länge. Sie beträgt heute in der Regel 1,40 bis 1,80 Meter. Im Fachjargon spricht man hier von einem "Kurzstand". Wer wie ich schon mal vor einer Kuh gestanden hat, kann sich vorstellen, wie winzig das ist – besonders, wenn man bedenkt, dass die Tiere in vielen Zuchtbetrieben immer oder fast immer angebunden sind.
Kurz nach der Geburt von Kälbern machen manche Betriebe Ausnahmen bei der Haltung ihrer Rinder. Viele halten Ihre Kühe auch zu bestimmten Zeiten in Anbindehaltung – das können etwa die Nächte oder die Wintermonate sein. Die Landwirtschaft spricht in diesen Fällen von "Kombinationshaltung". Eine Schwierigkeit liegt hier darin, dass diese oft nicht mit zur Anbindehaltung gezählt wird. Unter den Folgen leiden die Tiere jedoch ebenso.
In ihrer aktuellen Betrachtung spricht die Albert Schweitzer Stiftung daher konsequent von Anbindehaltung – auch wenn manche Tiere nur phasenweise oder über bestimmte Zeiträume hinweg angebunden sind.
So viele Rinder leiden in Anbindehaltung
Auch, wenn man dies im ersten Moment sicher nicht vermuten würde, arbeiten heute vor allem die kleinbäuerlichen, traditionellen Betriebe im bayerischen, baden-württembergischen sowie österreichischen und schweizer Alpenraum mit Anbindehaltung. Betroffen sind davon nicht nur Milchkühe.
Laut der oben erwähnten Landwirtschaftszählung gab es im Jahr 2020 allein in Deutschland etwa 1,1 Millionen Haltungsplätze in Anbindeställen für Rinder. Bei Milchkühen liegt der Anteil bei 11 Prozent aller Haltungsplätze, bei den übrigen Rindern bei 9 Prozent. 52 Prozent der Betriebe, die über Anbindeplätze in ihren Ställen verfügen, halten ihre Tiere in Kombinationshaltung. Bei den restlichen 48 leben die Rinder permanent in Anbindehaltung.
Aus der Landwirtschaftzählung geht hervor, dass die restlichen Haltungsplätze für Rinder in Deutschland in Laufstallhaltung (83 Prozent) sowie "anderen Stallhaltungsverfahren" (7 Prozent) stattfindet. Diese Zahlen geben keinen Aufschluss darüber, ob die Rinder auf eine Weide oder einen Laufhof dürfen. Zu ganzjähriger Freilandhaltung enthält das Papier keine Zahlen.
Wie kann es sein, dass Anbindehaltung noch erlaubt ist?
Die unterschiedlichsten Tierschutzorganisationen sprechen sich seit Jahren gegen Anbindehaltung aus. Dennoch ist sie bis heute weder in Deutschland noch in unseren Nachbarländern verboten. Auch nach verbindlichen Regelungen zur Größe der Anlagen oder Mindestvorgaben zu Auslaufzeiten kann man lange suchen.
2019 gab die bayerische Milchwirtschaft eine in ihren Augen "konkrete, praxistaugliche und nachhaltige" Beschreibung der Kombinationshaltung3 heraus. Daraus geht unter anderem Folgendes hervor:
- Rinder sollen an 120 Tage im Jahr Bewegung erhalten (nicht zwingend Weidegang).
- Demzufolge dürfen sie an 245 Tagen im Jahr angebunden sein.
- Bei einem sogenannten "Mehr an Tierwohl"-Stall (das bedeutet zum Beispiel etwas mehr Platz oder eine Haltungsberatung) müssen die Tiere lediglich an 90 Tagen Bewegung erhalten. Dafür dürfen die Landwirt⋆innen sie an 275 Tage im Jahr im Stall halten.
Bei der Beschreibung handelt es sich um einen Vorschlag.
Wie sieht es mit Kälbern aus?
Kälber dürfen laut EU-Recht nicht angebunden werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So können die Halter⋆innen Kälber in Gruppenhaltung zur Fütterung und nicht länger als eine Stunde anbinden. Das geht aus Anhang 1 Nr. 8 RL 2008/119/EG § 54 der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung^5 hervor.
Und Bio?
Unter bestimmten Bedingungen erlaubt die Biohaltung in Betrieben mit weniger als 50 Tieren die Anbindehaltung nach wie vor. Das steht in Art. 39 VO (EG) Nr. 889/20086 und Anhang II Teil II Nr. 1.7.5 VO (EG) Nr. 834/20077.
Was sind die Probleme der Anbindehaltung?
Zwischen einem und 13 Kilometern bewegen sich Rinder jeden Tag auf der Weide – wenn sie die Möglichkeit besitzen. Wenn man sich das durch den Kopf gehen lässt, bekommt man eine ungefähre Vorstellung davon, wie qualvoll die angebunde Haltung im Stall für sie ist. Dabei müssen sie notgedrungen in der exakt selben Position liegen, ihr Futter zu sich nehmen und ihr Geschäft verrichten. Von Natur aus teilen Rinder diese Bereiche strickt voneinander. Die Anbindeställe schränken sie somit extrem in ihren Verhaltensweisen ein – gegen ihre Bedürfnisse. Hinzu kommt die Trennung von ihren Artgenossen⋆innen. Die Tiere stehen zwar wenige Meter voneinander entfernt im Stall und können sich hören, einander jedoch weder sehen noch berühren. Ihre natürliche soziale Art wird damit unterdrückt und sie vermissen einander. Die saisonale oder Kombinationshaltung verbessert ihre Lage dahin gehend nicht.
Weil man das Wohlbefinden aller Lebewesen anhand von drei wichtigen Aspekten untersuchen kann, hat sich die Albert Schweitzer Stiftung diese Punkte genauer angesehen:
Gesundheit
Weil die angebundenen Rinder oft in ihren Hinterlassenschaften stehen müssen, kommt es häufig zu Erkrankungen der Beine und Klauen sowie schmerzhaften Fehlstellungen. Die Situation verschärft sich dadurch, dass sie ihre Klauen durch den fehlenden Auslauf nicht abnutzen können. Die fehlende Klauenpflege durch die Landwirt⋆innen tut ihr Übriges.
Die harten Gitter, auf denen die Tiere tagein, tagaus stehen müssen, die feuchten Verhältnisse und der Schmutz sorgen für Infektionen der Haut und der Klauen – beides kann äußerst schmerzhaft sein. Die Albert Schweitzer Stiftung hat dazu Zahlen:
Über 80 Prozent der Rinder können von Dermatitis Digitalis betroffen sein, bis zu 7,7 Prozent leiden unter Blutungen der Sohlen, Sohlenballengeschwüre kommen bei bis zu 4,7 Prozent vor und bis zu 100 Prozent erleiden eine Ballenhornfäule. Besonders kritisch ist zudem die hohe Belastung mit Ammoniak, die durch die Zersetzung von Kot und Urin entsteht. Sie belastet die Atemwege der Tiere permanent und kann zu schweren Krankheiten wie der Rindergrippe führen.
Neben den Erkrankungen des Bewegungsapparates sind auch Euterenzündungen ein häufig auftretendes Krankheitsbild bei Rindern in Anbindehaltung. Sie kommen bei ihnen nachweislich häufiger vor, als bei Tieren, die in Laufstallhaltung leben. Ist die Anbindehaltung besonders beengt, kann es außerdem passieren, dass sich die Kühe unbeabsichtigt gegenseitig am Euter verletzen oder an Kanten und Gittern hängen bleiben.
Durch die Fütterung über Futterkrippen im Stall sind die Rinder zusätzlich in ihren natürlichen Bewegungsabläufen eingeschränkt, denen sie beim Grasen nachgehen würden – das Gehen zwischen den einzelnen Portionen fällt schlichtweg weg. Dadurch kommt es zu Verdickungen und krankhaften Veränderungen der Karpalgelenke (auch Vorderwurzelgelenke).
Verhalten
Wir haben gelernt: Das natürliche Verhalten der Rinder wird durch die Trennung von ihren Artgenossen, die fehlende Bewegung, die unnatürliche Fütterungshaltung und die fehlende Trennung ihrer Ess-, Liege- und Ausscheidungsbereiche unterbunden. Das grenzwertige Klima im Stall mit stickiger Luft und Feuchtigkeit sorgt führ weitere Einschränkungen.
Weil die Tiere zudem nicht dazu in der Lage sind, sich selbst zu lecken, an Bäumen zu scheuern oder mit ihren Hörnern zu kratzen, versuchen sie sich mit Futter zu bewerfen, um ihren Juckreiz zu stillen. Das kann zu Stereotypie8 führen. Dabei handelt es sich um eine Störung der Psychomotorik mit Bewegungen, Haltungen, Handlungen oder verbalen Äußerungen, die häufig über lange Zeit und in immer gleicher Weise ohne einen der Situation angemessenen Sinn wiederholt und langfristig beibehalten wird.
Die allgegenwärtige Langeweile trägt dazu bei, dass sich derartige Verhaltensweisen schnell ausprägen. Die Rinder leiden unter der reizarmen Umgebung, die auch durch die konzentrierte Fütterung über die Futterraufen entsteht. Sie können nicht grasen oder auf natürliche Art trinken, wobei sie den Bund ins Wasser tauchen und dieses aufsaugen würden.
Rinder haben für das Aufstehen und Hinlegen natürliche, feste Bewegungsabläufe. Werden sie angebunden, ist es ihnen nicht möglich, auf sie zurückzugreifen. Weil es für sie, in der Enge des Stalls und mit einer Kette oder ähnlichem am Hals, so anstrengend ist, sich hinzulegen, versuchen sie es häufig zu vermeiden. Das führt zu Stress. Verständlicherweise, wenn man weiß, dass Rinder von Natur aus bis zu zwölf Stunden am Tag liegen, damit zum Beispiel ihre Verdauung richtig funktionieren kann.
Wenn Rinder sich in Gruppen von 20 bis 30 Tieren frei bewegen und ihre mit Hierarchien und Freundschaften ausleben dürfen, spricht man von naturnahen Bedingungen. Diese für die Tiere bedeutungsvollen Interaktionen sind in Anbindehaltung nicht möglich. Die Tiere können sich weder beschnuppern noch belecken oder ranghöhere Tiere meiden.
Besonders traumatisch wird es, wenn eine Kuh im Anbindestand gebähren muss. Laut Albert Schweitzer Stiftung gibt es nicht in jedem Betrieb eine sogenannte "Abkalbebucht" zu diesem Zweck. Unter naturnahen Bedingungen würde sich die Mutter kurz vor der Geburt von der Herde zurückziehen. In Anbindehaltung ist ihr das genauso wenig möglich, wie sich um ihr Kalb zu kümmern. Das gelingt ihr nicht nur durch den begrenzten Platz kaum: In der Milchindustrie trennt man ein Kalb in der Regel kurz nach der Geburt von seiner Mutter.
Emotionen
Emotionen werden "Nutztieren" ja generell abgesprochen. Dass Hühner, [Schweine](/2019/08/das-gluecksferkel-von-hof-butenland/ und Rinder denkende und fühlende Wesen sind, wird flächendeckend verdrängt. Was Rinder in Anbindehaltung empfinden, kann man sich nur schwer vorstellen. Es zu untersuchen, ist ähnlich schwer. Lediglich die beschriebene Stereotypie sowie Auffälligkeiten wie das weitverbreitete Rollen mit Zunge kann man beobachten. Was wirklich in den Tieren vorgeht, bleibt kaum ergründet. Forschende haben in einer Studie, die sich damit beschäftigt, die Augen- und Ohrenstellung von Rindern untersucht. Sie fanden dabei heraus, dass der tägliche Zugang zu einer Weide sich positiv auf die Emotionen der Tiere auswirkt – ganz im Gegensatz zur Anbindehaltung.
Ein Verbot ist längst überfällig
Die Albert Schweitzer Stiftung schlussfolgert: Es muss zu einem Verbot kommen – je früher, desto besser. Denn: Mit Anbindehaltung verstoßen Betriebe gleich mehrfach gegen die Tierschutzgesetze. Aus ihnen gehen die folgenden Punkte hervor:
- Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 1 Tierschutzgesetz)9.
- Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden (§ 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz)10.
- Die Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung darf nicht so weit eingeschränkt werden, dass Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen (§ 2 Nr. 2 TierSchG11, Anhang Punkt 7. RL 98/58/EG).
Expertise for Animals sowie zahlreiche Expert⋆innen, Gerichte und Tierrechtsspezialist⋆innen wie Jens Bülte, Barbara Feld und Christoph Maisack stützen dieses Fazit gemeinsam mit der Albert Schweitzer Stiftung in einem Gutachten12 aus dem Jahr 2022. Hinzu kommt ein Rechtsgutachten13), das Greenpeace 2023 in Auftrag gab. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfahl 2023 in einem Gutachten14 für die EU-Kommission immerhin das EU-weite Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung.
Das dauerhafte Anbinden von zum Beispiel Kälbern und Pferden ist hingegen schon lange verboten. Auch die Anbindehaltung von Hunden15 wurde 2021 mit einem Jahr Übergangsfrist gesetzlich untersagt.
Zwar diskutiert man schon seit vielen Jahren, auch das Anbinden von Rindern zu verbieten (sogar in Teilen der Landwirtschaft16), allerdings wurden bisher alle politischen Versuche in diese Richtung von der Agrarlobby überstimmt. Die wirtschaftlichen Aspekte wiegen offenbar so schwer, dass man sich bis heute nicht zur Zustimmung für ein Verbot durchringen konnte. Die Albert Schweitzer Stiftung betrachtet das kritisch:
"Diese Rechtfertigung von Tierleid allein durch wirtschaftliche Gründe ist nach dem Urteil zum Kükentöten17 zumindest fragwürdig",
heißt es auf der Webseite der Stiftung für unsere Mitwelt.
"Der Lebensmitteleinzelhandel geht derweil zumindest in kleinen Schritten voran: In der Haltungsform-Kennzeichnung ist die ganzjährige Anbindehaltung ab Stufe 2 ausgeschlossen, die Kombinationshaltung ab Stufe 3. Mehrere Unternehmen haben angekündigt, unter ihren Eigenmarken in Zukunft keine Trinkmilch mehr aus Stufe 1 und teils auch Stufe 2 anzubieten.
Die Impulse des Handels sind sehr wichtig. Denn wenn keine Produkte mehr aus Anbindehaltung verkauft werden, kann das einiges ins Rollen bringen – wie schon bei der Abschaffung der Käfighaltung von Legehennen. Noch besser und endgültiger wäre jedoch ein baldiges bundesweites Verbot jeglicher Anbindehaltung – ohne Ausnahmen – durch die Politik. Wirklich gut geht es Rindern zwar auch in anderen Haltungsformen der Massentierhaltung nicht. Die Anbindehaltung ist jedoch besonders tierschutzwidrig."
Das derzeitge Handeln der Politik empfinden viele Tierrechtsaktivist⋆innen hingegen eher als Stagnation, wenn nicht sogar als Rückschritt. Die Albert Schweitzer Stiftung sieht das so:
"Immerhin hat sich die Ampelregierung (SPD, Grüne, FDP) die Abschaffung der Anbindehaltung (leider eher nicht der Kombinationshaltung) in den Koalitionsvertrag18 geschrieben. Als Übergangsfrist sind zehn Jahre angedacht. Viel passiert ist in dieser Hinsicht noch nicht. Allerdings wird aktuell das Tierschutzgesetz überarbeitet. Der letzte Entwurf dazu ist jedoch eine Verschlimmbesserung, da er Anbindehaltung für Betriebe mit maximal 50 Tieren erlaubt – und sie so gesetzlich legitimiert19."
Hoffen wir, dass sich bald etwas grundlegend ändert. Je mehr wir darüber reden, umso besser.
Quelle: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Bild im Titel: © Animal Rights Watch e. V. (ARIWA)
- Landwirtschaftszählung des Statistischen Bundesamtes von 2020↩
- Whitepaper der Organisation Expertise for Animals↩
- Beschreibung Kombinationshaltung, bayerisches Landwirtschaftsministerium↩
- Anhang 1 Nr. 8 RL 2008/119/EG § 5 Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung↩
- Art. 39 VO (EG) Nr. 889/2008↩
- Anhang II Teil II Nr. 1.7.5 VO (EG) Nr. 834/2007↩
- Stereoptypie, pschyrembel.de↩
- § 1 Tierschutzgesetz↩
- § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz↩
- § 2 Nr. 2 TierSchG Anhang Punkt 7. RL 98/58/EG↩
- Gutachten Expertise for Animals, Jens Bülte, Barbara Feld, Christoph Maisack Albert Schweitzer Stiftung ↩
- Rechtsgutachten Greenpeace↩
- Gutachten EFSA↩
- Verbot Anbindehaltung von Hunden, Bundesrat↩
- "BDL fordert gesetzliches Verbot der Anbindehaltung", Top Agrar↩
- "Urteil zum Kükentöten", Albert Schweitzer Stiftung↩
- "Ampel und Tierschutz", Albert Schweitzer Stiftung↩
- "Anbindehaltung nicht legitimieren", Albert Schweitzer Stiftung↩