Kälbchen ersticken qualvoll im Mutterleib
Das unfassbare Leid der Kühe
Rund 10 Prozent der in Deutschland geschlachteten weiblichen Kühe sind trächtig, der überwiegende Teil von ihnen befindet sich in einem fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium. Pro Jahr sind davon rund 180.000 Tiere betroffen.
Dies geht aus der Studie von Rhien et. al. (2011) hervor, in der Daten aus 53 deutschen Schlachtbetrieben ausgewertet werden.
Verstoß gegen geltendes Gesetz und keine Lösungsansätze in Sicht
Die Bundestagsabgeordneten der von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner und Steffi Lemke stellten dazu am 8. Juli dieses Jahres eine Anfrage. Hier die Drucksache dazu 1. Lösungsansätze gab es daher bis dato noch keine.
Die Tierschutzbedingungen für den Transport sind auf nicht tragende Tiere ausgelegt, daher wird hier von vornherein schon mal gegen geltende Gesetze verstoßen.
Der Fötus stirbt qualvoll
Setzt die Versorgung über den Mutterleib durch die Tötung der Mutterkuh aus, stirbt der Fötus einen qualvollen Tod, was – so wurde es von Tierärzten bestätigt – ganz besonders auf die bereits sehr weit entwickelten Föten im letzten Drittel der Trächtigkeit zutrifft.
Trügerische Idylle
Die Kälbchen sterben unter Zuckungen, ersticken unter heftigsten Abwehrreaktionen in ihrer Fruchtblase. Tierarzt Rupert Hildner spricht in der Panorama 3 Sendung des NDR vom 25. März 2 von einem untragbaren Zustand: "Jeder von uns Fachleuten weiß, dass die Kuh mit einem Bolzenschussgerät betäubt wird, auf das Kälbchen hat dies jedoch keine Wirkung. Der Fötus stirbt, erstickt, verreckt elendiglich in einem lange andauernden Prozess."
Bedenkt man dabei, dass die Betäubung laut einer Umfrage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei rund 4-9 Prozent der Rinder mangelhaft ist, oder sogar gänzlich fehlt, bekommt man nicht mal eine ungefähre Vorstellung, welches Grauen Mutterkühe und ihre ungeborenen Kinder in den Schlachthöfen erwartet.
Entsorgung trächtiger Kühe und Föten aus wirtschaftlichen Gründen und Desinteresse
In einer Stellungnahme des Amtstierarztes D. Wolfgang Kulow zum Thema werden folgende Hauptgründe für die Schlachtung tragender Kühe genannt:
- "Fehlgeleitete Kühe" (die Trächtigkeit war dem Landwirt nicht bekannt) Verletzungen, die eine "weitere Nutzung" des Tieres ausschließen
- Tiere, deren "Nutzung aus anderen Gründen unwirtschaftlich erscheint", weil z. B. teure tierärztliche Behandlungen anstehen Lebewesen werden demnach auf den Müll geworfen, entsorgt, weil sich der Halter die Haltung des Nachwuchses und die ärztliche Versorgung nicht leisten kann oder sich schlicht nicht für seine Tiere interessiert.
Zwar wurde 1990 der § 90a im BGB eingefügt, nachdem Tiere keine Sachen sind, sie werden damit jedoch nur gedanklich von Sachen unterschieden und sind nach geltendem Gesetz rechtlich nach wie vor wie Sachen zu behandeln. Man kann also eine Kuh genauso wie ein Fahrrad einfach kaufen und wenn sie irgendwann nicht mehr gewünscht ist, bringt man sie zum Schrottplatz (Schlachthof).
Die Tiere leiden im Verborgenen
Wie kann so etwas sein? Wie weit sind wir gesunken in unserer industrialisierten Welt, dass wir unsere Mitlebewesen so misshandeln?
Es geschieht jeden Tag. Hinter hohen Betonmauern erleiden Tiere Qualen, die sich kein Mensch ausmalen kann. Und wir verschließen unsere Augen davor. Gehen in den Supermarkt und kaufen sauber abgepackte Scheiben von diesem Leid. Geziert von glücklichen Kühen auf saftigen Weiden.
Tierschutzrechtliche Vorschriften bieten keinen Schutz der Föten
In der Stellungnahme des Amtstierarztes heißt es weiter: "Die tierschutzrechtlichen Vorschriften schützen die Föten praktisch nicht. Nach dem Tod des Muttertieres sterben sie durch Hypoxie 3. Im normalen Schlachtprozess sind sie bei der Eviszeration bereits verendet. Das dürfte einer der Gründe sein, warum diese Problematik erst jetzt thematisiert wird. Ein tierschutzgerechtes Töten der Föten ist im herkömmlichen Schlachtprozess also nicht möglich, da sie einer Betäubung nicht zugänglich sind oder sich diese z. B. bei Narkotika aus lebensmittelrechtlichen Gründen verbietet."
Beim Lesen dieser Zeilen läuft es einem eiskalt den Rücken runter. Und da gibt es Menschen, die mit ruhigem Gewissen ihren Burger essen. Und es kommt noch schlimmer: "Im letzten Drittel der Trächtigkeit kann es zur Verunreinigung des Fleisches und des Arbeitsplatzes durch Fruchtwasser kommen, wenn der Uterus bei der Schlachtung angeschnitten oder unsachgemäß entfernt wird." Dies hat zur Folge, dass die Kühe im Anschluss an die Schlachtung tatsächlich auf dem Müll landen.
Es kommt ausschließlich auf die Leistung an
Die Tiere werden auf ihre Milchleistung reduziert, erfüllen sie diese nicht mehr, werden sie aussortiert, ob sie dabei ein Kalb im Bauch tragen, spielt keine Rolle. Einzelne Tiere sind auf dem leistungsorientierten Markt einfach nichts wert. Da bereits eine Entzündung des Euters oder der Klauen eine verminderte Milchproduktion bedeutet, bedeutet das in den meisten Fällen bereits das Todesurteil für eine Milchkuh.
Deutsche Tierärzte fordern seit einiger Zeit ein generelles Schlachtverbot für schwangere Kühe, ausgeschlossen sind hier jedoch wieder kranke Tiere.
Ein Schlachtverbot ist derzeit nur auf Europa-Ebene möglich, das Landwirtschaftsministerium stellte auf das Drängen der Tierschützer hin die Forderung an die EU-Kommission, Tiere wenigstens während des letzten Trächtigkeitsdrittels nicht mehr zu transportieren.
Zunächst wurde das Thema vertagt, im Juli wurde die deutsche Delegation dann im zuständigen Ausschuss angehört, die EU-Kommission wurde dazu aufgefordert, die Schlachtungen der tragenden Kühe zu untersuchen4 und eine Lösung zu finden.
Welttierschutzgesellschaft weist auf die Problematik hin
Nachdem von der Welttierschutzgesellschaft im März auf die Problematik hingewiesen wurde, räumte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Juli ein, dass die Schlachtungen nicht nur in Einzelfällen vorkämen und dies demnach ein Tierschutzproblem sei.
Die Rinderhalter wurden im ersten Schritt dazu aufgefordert, möglichst keine trächtigen Tiere zu schlachten. Das Bundesministerium für Landwirtschaft prüft momentan, ob ein nationales Schlachtungsverbot für trächtige Rinder ausgesprochen werden darf. Eine Änderung der EU-Verordnung steht wohl auch weiterhin in den Sternen.