Veggie-Burger-Verbot der EU
Was beschlossen ist und was im Dezember ansteht
Beitrag von Anne
16.10.2026

Der Veggie-Burger darf bleiben, das Veggie-Hähnchen muss bis 2029 einen neuen Namen bekommen. Seit August 2026 ist eine EU-Verordnung in Kraft, die den Begriff "Fleisch" und 31 Fleischbezeichnungen wie "Steak" oder "Hähnchen" für tierische Produkte reserviert. "Burger", "Wurst", "Schnitzel" und "Nuggets" bleiben für pflanzliche Produkte erlaubt. Abgeschlossen ist die Debatte um das sogenannte Veggie-Burger-Verbot damit nicht, denn im Dezember 2026 soll der Agrarausschuss des EU-Parlaments über Anträge abstimmen, die auch diese Begriffe verbieten würden. Ich ordne für euch ein, was beschlossen ist und wie es weitergeht.
Das Wichtigste in Kürze
Stand: 16. Oktober 2026
- Die Verordnung (EU) 2026/1739 reserviert den Begriff "Fleisch" und 31 Fleischbezeichnungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs.
- Betroffen sind Tierarten wie Rind, Schwein, Hähnchen oder Pute und Begriffe wie Steak, Filet, Kotelett, Rippen oder Speck.
- "Burger", "Wurst", "Schnitzel" und "Nuggets" dürfen vegane und vegetarische Produkte weiterhin tragen.
- Die neuen Regeln gelten ab dem 19. August 2029, bis dahin dürfen die bisherigen Namen verwendet werden.
- Deutschland hat sich bei der finalen Abstimmung im Rat der EU enthalten.
- Im Agrarausschuss des EU-Parlaments liegen Anträge, die auch "Burger", "Wurst", "Schnitzel" und "Nuggets" verbieten würden. Die Abstimmung ist für Dezember 2026 geplant, das Plenum soll 2027 folgen.
- Eine Mehrheit im Ausschuss wäre noch kein Gesetz, weil sich Parlament und Rat danach erneut einigen müssten.
Das hat die EU beschlossen
Die Einigung kam am 5. März 2026 in einem sogenannten Trilog zustande. So heißen die Verhandlungen von Parlament und Rat, an denen auch die EU-Kommission teilnimmt. Im Mittelpunkt des Pakets stehen eigentlich schriftliche Verträge zwischen Landwirt*innen und den Unternehmen, die ihre Erzeugnisse kaufen. Daneben schützt die Einigung laut Pressemitteilung des Rates den Begriff "Fleisch" und eine feste Liste von Fleischbezeichnungen. Auf der Liste stehen Rind-, Kalb-, Schweine-, Geflügel-, Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse-, Lamm-, Hammel-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie Unterschenkel, Filet, Hüfte, Lappen, Lende, Steak, Rippen, Schulter, Hesse, Kotelett, Flügel, Brust, Leber, Oberschenkel, Rinderbrust, Hochrippe, T-Bone-Steak, Roastbeef und Speck. Diese Begriffe sind Fleischerzeugnissen vorbehalten und dürfen auch nicht für Erzeugnisse aus Zellkultur verwendet werden 1. Die Menschen aus Hessen können übrigens aufatmen, denn mit "Hesse" ist der untere Teil des Beins von Rind oder Pferd gemeint 2.
Die Begriffe "Steak" und "Leber" (Wusstet ihr, dass es vegane "Leber" gibt?) kamen erst während der Verhandlungen auf die Liste. Für die vegane Leberwurst heißt das vermutlich, dass die "Wurst" bleiben darf und die "Leber" gehen muss. Auch kultiviertes Fleisch, das in der EU noch gar nicht verkauft wird, ist vorsorglich erfasst. Die European Vegetarian Union, der Dachverband vegetarischer und veganer Organisationen in Europa, begrüßte, dass gängige Namen wie "Burger" und "Wurst" erlaubt bleiben. Das Verbot so vieler Tier- und Teilstückbezeichnungen schaffe aber unnötige Bürokratie und Marktbarrieren, ohne Landwirt*innen oder Verbraucher*innen zu helfen 3.
Am 16. Juni 2026 bestätigte das Europäische Parlament den Kompromiss mit 560 zu 75 Stimmen bei 25 Enthaltungen. Der Text definiert Fleisch als die genießbaren Teile von Tieren. Céline Imart, französische EVP-Abgeordnete und Berichterstatterin für das Dossier, sprach von einem wichtigen Fortschritt für die europäische Tierhaltung, weil Bezeichnungen wie "Steak" und "Leber" nun echten tierischen Produkten vorbehalten seien 4.
Der Rat der EU nahm die Verordnung am 29. Juni 2026 endgültig an. Deutschland enthielt sich, ebenso Dänemark und Estland 5.
Rechtlich handelt es sich um die Verordnung (EU) 2026/1739 vom 8. Juli 2026, die unter anderem die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ändert 6. Sie erschien am 29. Juli 2026 im Amtsblatt der EU. Die neuen Bezeichnungsregeln gelten nach einer Übergangsfrist ab dem 19. August 2029, und laut einer Analyse der Kanzlei juravendis darf bereits hergestellte Ware abverkauft werden 7.
Diese Namen bleiben für vegane Produkte erlaubt
Formbezeichnungen wie Burger, Wurst, Nuggets und Schnitzel bleiben für pflanzliche Produkte zulässig, solange klar gekennzeichnet ist, dass es sich um ein pflanzliches oder veganes Produkt handelt. Die Kanzlei Schoenherr weist außerdem darauf hin, dass eingetragene Marken mit einem der 31 Begriffe angreifbar werden könnten, und nennt als Beispiele "PLANTED CHICKEN" und "BEYOND STEAK" 8.
Überblick über die Begriffe
(Stand: 16. Oktober 2026)
Status | Grundlage | Begriffe (Auswahl) |
|---|---|---|
Ab 19. August 2029 tabu | Verordnung (EU) 2026/1739 | "Fleisch" sowie Rind-, Schweine-, Hähnchen- und Putenfleisch, Steak, Filet, Kotelett, Rippen, Flügel, Brust, Leber, Roastbeef und Speck |
Erlaubt | Kompromiss vom März 2026 | Burger, Wurst, Schnitzel und Nuggets |
Beantragt | Änderungsanträge im Agrarausschuss, Abstimmung im Dezember 2026 geplant | unter anderem Burger, Hamburger, Wurst, Schnitzel, Nuggets, Salami, Chorizo, Schinken, Fleischbällchen, Hackbraten und Pastrami |
Was hat der EuGH damit zu tun?
Wenn ihr die Debatte ein bisschen mitverfolgt habt (ich bin mir sicher, dass das einige von euch getan haben), erinnert ihr euch vielleicht an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024. Damals ging es um ein französisches Dekret, das Begriffe wie "Steak" oder "Wurst" für Produkte mit pflanzlichen Proteinen verbieten sollte. Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat solche traditionell mit tierischen Erzeugnissen verbundenen Begriffe nicht verbieten darf, solange er keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt hat. Grund ist die EU-weit vollständig harmonisierte Verbraucherinformation über Lebensmittel 9.
Das Urteil setzte einzelnen Mitgliedstaaten Grenzen. Die EU selbst kann Bezeichnungen dagegen per Gesetz schützen, und bei Milchprodukten tut sie das schon lange. 2017 entschied der EuGH im Fall der Firma TofuTown, dass rein pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht als "Milch", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" vermarktet werden dürfen, auch nicht mit einem Zusatz wie "Tofu" 10. Deshalb steht auf Hafermilch im Supermarkt "Haferdrink", auch wenn im Café kaum jemand einen "Haferdrink-Cappuccino" bestellt. Mit der neuen Verordnung überträgt die EU dieses Prinzip in abgeschwächter Form auf Fleisch.
Der nächste Anlauf im Agrarausschuss
Die neue Debatte läuft über ein anderes Gesetzgebungsverfahren, nämlich die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für die Zeit nach 2027. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag dazu am 16. Juli 2025 vorgelegt. Berichterstatter im Agrarausschuss ist der französische Sozialdemokrat Eric Sargiacomo. Die Änderungsanträge der Abgeordneten wurden am 23. Juli 2026 veröffentlicht, eine Entscheidung des Ausschusses steht noch aus 11. Zu diesem Zeitpunkt war die gerade beschlossene Verordnung übrigens noch nicht einmal im Amtsblatt erschienen.
Sargiacomo hatte vorgeschlagen, die Fleischbezeichnungen aus diesem Verfahren herauszunehmen, weil das Thema bereits gesondert geregelt ist. Abgeordnete der EVP wollen die Liste dagegen gemeinsam mit Kolleg*innen der Fraktionen EKR und Patrioten für Europa erweitern. Ein Antrag von Céline Imart würde laut englischer Antragsfassung unter anderem Burger, Hamburger, Wurst, Chorizo, Salami, Pepperoni, Schinken, Fleischbällchen, Hackfleisch, Patty, Nuggets, Schnitzel, Hackbraten und Pastrami für Fleischprodukte reservieren. Das Unternehmen Beyond, früher Beyond Meat, führt die Pläne in einem Quartalsbericht an die US-Börsenaufsicht als Risiko für seine Expansion in Europa auf. Nach Angaben des Fachportals Food Ingredients First wird die Abstimmung im Agrarausschuss am 1. Dezember 2026 erwartet. Das Plenum soll Anfang 2027 folgen 12. Anfang Oktober haben Beyond, Quorn und weitere Unternehmen und Branchenverbände die Europaabgeordneten in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Ausweitung abzulehnen 13.
Damit steht im EU-Parlament zum dritten Mal seit 2020 ein Verbot von "Burger" und "Wurst" für pflanzliche Produkte zur Abstimmung. Einzelne Anträge zielen laut ProVeg International auch auf bisher nicht diskutierte Begriffe wie "Kaninchen" und erfassen erstmals ausdrücklich Hybridprodukte, die tierische und pflanzliche Proteine mischen. Ein weiterer Passus würde es den Mitgliedstaaten erlauben, zusätzliche nationale Schutzregeln für Fleischbezeichnungen beizubehalten oder einzuführen. Die Sozialdemokrat*innen haben gemeinsam mit Grünen und Linken Gegenanträge gestellt, die die Liste ganz streichen oder ihre Umsetzung erleichtern würden. Nach einer ersten Debatte im Ausschuss am 2. September 2026 laufen technische Verhandlungen. Die Abstimmung ist für Dezember geplant 14.
Am 14. Oktober 2026 sagte Sargiacomo vor dem Europäischen Ausschuss der Regionen, er hoffe auf eine Abstimmung über seinen Bericht im Agrarausschuss im Dezember 15.
Für die Einordnung ist es wichtig, dass ein Votum im Ausschuss noch kein Gesetz macht. Zunächst muss das Plenum über den Bericht abstimmen, erst dann steht die Verhandlungsposition des Parlaments fest. Danach müssten sich Parlament und Rat in einem neuen Trilog auf einen gemeinsamen Text einigen.
Warum hat sich Deutschland enthalten?
Die deutsche Haltung hat sich im Laufe des Verfahrens verschoben. Rund um die Parlamentsabstimmung im Oktober 2025, als noch ein deutlich weitergehendes Verbot zur Debatte stand, kommentierte Bundeskanzler Friedrich Merz die Frage mit dem Satz "Eine Wurst ist eine Wurst". Da stimme ich ihm sogar zu, denn eine Tofu-Wurst ist eben eine Tofu-Wurst. Gegen das Verbot hatten sich damals unter anderem Aldi Süd, Lidl, Burger King und die Rügenwalder Mühle ausgesprochen 16.
Bei der endgültigen Abstimmung im Rat hat sich die Bundesregierung enthalten. In ihrer Erklärung zum Ratsprotokoll schreibt sie, dass sie das Ziel teilt, die Position der Landwirt*innen zu stärken. Die deutsche Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sei von den geschützten Fleischbezeichnungen aber besonders betroffen, und eine Regelung hält die Bundesregierung in diesem Punkt für unnötig 17.
Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte schon nach der Einigung im März gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betont, die Verbraucher*innen seien schlau und mündig. "Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist", sagte Rainer. Er hätte sich gewünscht, dass es gar keine Neuregelung gäbe, weil sie der Branche unnötigen Mehraufwand bringe. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertreter*innen der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa 18.
Verwechseln Verbraucher*innen wirklich Tofu mit Tier?
Das wichtigste Argument für die Namensregeln ist der Schutz vor Verwechslung. Wie groß diese Gefahr tatsächlich ist, hat das Institut IFH Köln für den Verbraucherzentrale Bundesverband untersucht und dafür vom 28. Oktober bis 17. November 2021 bevölkerungsrepräsentativ 1.500 Menschen in Deutschland online befragt 19. Einen vegetarischen "Fleischsalat" und vegane "Chicken"-Nuggets ordneten jeweils 92 Prozent der Käufer*innen von Ersatzprodukten richtig als fleischfrei ein. Als besonders verständlich galten Namen wie "Typ Hähnchen" oder Begriffe, die auf die Verwendung in der Küche verweisen, etwa "Hack" oder "Schnitzel". Direkte Tierbezüge wie "vegane Hähnchenschnitzel" schnitten schlechter ab.
Elf Prozent der Befragten haben schon einmal ein veganes Produkt gekauft, obwohl sie von einem fleischhaltigen ausgingen. Der umgekehrte Irrtum kam in derselben Studie etwas häufiger vor, denn zwölf Prozent haben versehentlich ein Produkt mit Fleisch oder tierischen Zutaten gekauft, das sie für vegetarisch oder vegan hielten. Einen Sonnenblumen-Burger mit natürlichem Rindfleischaroma hielten sogar 84 Prozent der befragten Käufer*innen von Ersatzprodukten für vegan oder vegetarisch. Aus veganer Sicht steckt hier die eigentliche Falle im Kühlregal.
Auch bei der Frage, was Verbraucher*innen sich wünschen, fällt das Bild europaweit recht eindeutig aus. In einer Umfrage des Europäischen Verbraucherverbands BEUC aus dem Herbst 2019 mit jeweils gut 1.000 Befragten in elf EU-Ländern sprachen sich 42,4 Prozent dafür aus, Namen wie "Burger" oder "Wurst" für vegetarische Produkte zu erlauben, wenn diese klar gekennzeichnet sind. Weitere 26,2 Prozent sahen in solchen Namen gar kein Problem, nur 20,4 Prozent wollten sie grundsätzlich verbieten. Am kritischsten waren die Befragten in Deutschland und Österreich, wo jeweils rund ein Drittel ein generelles Verbot befürwortete 20.
Zu diesem Befund passt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur vom Oktober 2025. Jede*r Zweite fand damals, dass Begriffe wie "Schnitzel" oder "Wurst" tierischen Produkten vorbehalten sein sollten. Dass sich das EU-Parlament überhaupt mit dieser Frage beschäftigt, hielten aber nur 24 Prozent für wichtig 21.
Diese Zahlen messen zwei verschiedene Dinge. Ein Teil der Menschen in Deutschland findet, dass eine "Wurst" etwas mit Tieren zu tun haben sollte. Verwechselt wird im Supermarkt aber kaum etwas.
"Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker",
sagte Chris Methmann, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, Anfang September zum neuen Anlauf im Agrarausschuss 22. Ein Verbot lässt sich mit Gewohnheiten schwer begründen, solange die Kennzeichnung funktioniert. Fairerweise muss ich sagen, dass die EU-Liste ziemlich genau dort ansetzt, wo auch die Befragten der vzbv-Studie Namen als weniger eindeutig empfanden, nämlich bei direkten Tierbezügen.
Was bedeutet das Verbot für den Markt?
Wirtschaftlich trifft die Regel einen Markt, der gerade eine Pause einlegt. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 in Deutschland 124.900 Tonnen Fleischersatzprodukte hergestellt, 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr und damit erstmals ein Rückgang. Der Produktionswert sank um 2,2 Prozent auf 632,6 Millionen Euro, während Fleisch und Fleischerzeugnisse auf einen Wert von gut 45,2 Milliarden Euro kamen. Der Pro-Kopf-Verzehr von Fleisch lag 2025 bei 54,9 Kilogramm 23.
Gemessen am Produktionswert ist die Fleischwirtschaft damit rund 70-mal so groß wie die Branche der Fleischalternativen. Neue Verpackungen und manchmal neue Markennamen kosten trotzdem Geld. Ich vermute, dass große Konzerne mit eigener Veggie-Linie das leichter verkraften als kleine vegane Marken, für die jede Umstellung ein größerer Posten ist.
Einordnung: Hier das Ganze mal aus veganer Sicht
Ich bin erleichtert, dass der Veggie-Burger und die Tofu-Wurst bleiben dürfen. Die Liste trifft trotzdem genau die Wörter, die beim Kochen Orientierung geben. Ob ein pflanzliches Produkt wie ein Steak in die Pfanne gehört oder als Geschnetzeltes in eine Soße, verraten Namen wie "Seitan-Steak" oder "veganes Hähnchen-Geschnetzeltes" auf einen Blick. Davon profitieren vor allem Menschen, die gerade anfangen, weniger Tierprodukte zu essen. Jede dieser Umstellungen erspart Tieren Leid, und deshalb sehe ich jede zusätzliche Hürde kritisch.
Man kann das Thema aus veganer Sicht auch gelassen sehen. Tofu und Tempeh haben eigene Namen und eine lange Geschichte, und ich verstehe alle, die sich wünschen, dass pflanzliche Küche nicht ständig am Tier gemessen wird. Diese Entscheidung sollten aber Marken und Kund*innen am Kühlregal treffen dürfen. Mit der Verordnung trifft sie der Gesetzgeber, ohne dass ein echtes Problem belegt wäre.
Was mich am meisten stört, ist der Rahmen. Die Verordnung soll die Position der Landwirt*innen in der Lebensmittelversorgungskette stärken, und mit verbindlichen schriftlichen Verträgen tut sie das auch. Die Namensliste bringt keinem Hof einen Cent, und selbst die Bundesregierung hält sie für unnötig. Dass ausgerechnet dieser Teil nun zum dritten Mal seit 2020 aufgerollt wird, finde ich schade, zumal viele Landwirt*innen in Europa nach einem Sommer mit Hitze und Dürre andere Sorgen haben.
Wenn es wirklich um Schutz vor Täuschung geht, wünsche ich mir mehr Aufmerksamkeit für die umgekehrte Richtung. In der vzbv-Studie hielt die große Mehrheit einen Burger mit Rindfleischaroma für vegetarisch oder vegan, während die fleischähnlich benannten Ersatzprodukte zu 92 Prozent richtig eingeordnet wurden. Eine Regel für solche Fälle würde Veganer*innen und Vegetarier*innen tatsächlich schützen.
Panik ist trotzdem fehl am Platz. Bis August 2029 dürfen die bekannten Namen bleiben, und im Dezember fällt nur eine Vorentscheidung. Und frei nach Shakespeare schmeckt eine Tofu-Wurst unter jedem anderen Namen genauso gut.
Das könnt ihr jetzt tun
Beim Einkaufen ändert sich vorerst nichts, denn bis zum 19. August 2029 dürfen die bisherigen Namen verwendet werden. Viele Marken dürften ihre Produkte bis dahin schrittweise umbenennen. Schaut beim Einkauf weiter auf die Zutatenliste und auf vegane Siegel, denn "Veggie" im Namen bedeutet noch lange nicht, dass ein Produkt vegan ist.
Falls ihr euch an der Debatte beteiligen wollt, gibt es dafür jetzt ein konkretes Zeitfenster. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat am 9. Oktober 2026 eine E-Mail-Aktion an die Mitglieder des Agrarausschusses aus den Fraktionen EVP und Renew gestartet, die nach Einschätzung der Organisation noch unentschlossen sind. Bis zum 16. Oktober 2026 haben sich mehr als 32.000 Menschen beteiligt 24.
Auf europäischer Ebene bündelt die No-Confusion-Koalition den Widerstand. Sie wird von der European Vegetarian Union und der Organisation WePlanet koordiniert und vereint nach Angaben des Good Food Institute Europe mehr als 600 Unternehmen und Organisationen aus 22 EU-Ländern 25. Ihr könnt euch außerdem direkt an eure Europaabgeordneten wenden, deren Kontaktdaten auf der Website des Europäischen Parlaments stehen. Sobald der Agrarausschuss im Dezember abgestimmt hat, halte ich euch hier auf dem Laufenden.
Die wichtigsten Daten im Überblick
- 8. Oktober 2025: Das EU-Parlament stimmt mit 355 zu 247 Stimmen bei 30 Enthaltungen dafür, auch "Burger", "Wurst", "Schnitzel" und "Steak" für Fleisch zu reservieren 26.
- 10. Dezember 2025: Die Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Staaten enden ohne Einigung und werden auf 2026 vertagt 27.
- 5. März 2026: Parlament und Rat einigen sich auf 31 geschützte Fleischbezeichnungen, Burger und Wurst bleiben erlaubt.
- 16. Juni 2026: Das Parlament bestätigt den Kompromiss mit 560 zu 75 Stimmen.
- 29. Juni 2026: Der Rat nimmt die Verordnung an, Deutschland enthält sich.
- 23. Juli 2026: Im Agrarausschuss werden Änderungsanträge zur GMO-Reform veröffentlicht, die das Verbot ausweiten würden.
- 29. Juli 2026: Die Verordnung (EU) 2026/1739 erscheint im Amtsblatt der EU.
- August 2026: Die Verordnung tritt in Kraft.
- 2. September 2026: Der Agrarausschuss debattiert die neuen Anträge.
- Dezember 2026: Die Abstimmung im Agrarausschuss ist geplant, das Plenum soll 2027 folgen.
- 19. August 2029: Die neuen Bezeichnungsregeln gelten.
Häufige Fragen zum Veggie-Burger-Verbot
Darf der Veggie-Burger weiterhin Veggie-Burger heißen?
Ja, der Veggie-Burger darf seinen Namen behalten, weil "Burger" nicht auf der Liste der 31 geschützten Bezeichnungen steht. Ob das dauerhaft so bleibt, hängt von der GMO-Reform ab, über die der Agrarausschuss des EU-Parlaments im Dezember 2026 abstimmen soll.
Welche Fleischbegriffe sind für vegane Produkte verboten?
Reserviert sind der Begriff "Fleisch" und 31 Bezeichnungen. Dazu gehören Rind-, Kalb-, Schweine-, Hähnchen- und Putenfleisch sowie Begriffe wie Steak, Filet, Kotelett, Rippen, Flügel, Brust, Leber, Roastbeef und Speck.
Ab wann gilt das Verbot?
Die Verordnung (EU) 2026/1739 ist seit August 2026 in Kraft. Die Regeln für Fleischbezeichnungen gelten ab dem 19. August 2029, bis dahin dürfen die bisherigen Namen verwendet werden.
Darf vegane Wurst noch "Wurst" heißen?
Ja, "Wurst" bleibt für pflanzliche Produkte erlaubt, ebenso "Schnitzel" und "Nuggets". Mehrere Änderungsanträge im Agrarausschuss wollen diese Begriffe allerdings ebenfalls für Fleischprodukte reservieren.
Gilt das Verbot auch für kultiviertes Fleisch?
Ja, die geschützten Bezeichnungen dürfen auch für Erzeugnisse aus Zellkultur nicht verwendet werden. Solche Produkte werden in der EU bislang gar nicht verkauft.
Was passiert im Dezember 2026?
Der Agrarausschuss des EU-Parlaments soll über seinen Bericht zur GMO-Reform abstimmen. Dabei stehen auch Anträge zur Wahl, die Burger, Wurst, Schnitzel und Nuggets für Fleischprodukte reservieren würden. Danach stimmt voraussichtlich 2027 das Plenum ab, und anschließend müssten sich Parlament und Rat einigen.
Hat der EuGH nicht erlaubt, dass vegane Produkte Fleischnamen tragen?
Der EuGH hat 2024 entschieden, dass ein einzelner Mitgliedstaat solche Begriffe nicht verbieten darf, solange es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt. Die EU selbst kann Bezeichnungen per Gesetz schützen, wie sie es bei Milchprodukten schon getan hat.
Wie hat Deutschland abgestimmt?
Deutschland hat sich bei der finalen Abstimmung im Rat der EU enthalten. Die Bundesregierung hält eine Regelung der Fleischbezeichnungen für unnötig und verweist darauf, dass die deutsche Agrar- und Lebensmittelwirtschaft besonders betroffen ist.
- 1.
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